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TR-RS 1/2022: Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente: Berechnungsformeln für das Kalenderjahr 2022

Im Gleichlauf mit der Erstellung der Mindestnettoentgelttabelle 2022 wurde nun auch die Ermittlung der Berechnungsformeln abgeschlossen. Für die Betriebe, die die Nettoaufstockung weiterhin anwenden, werden die Mindestnettotabellen und Berechnungsformeln aber entsprechend der bisherigen Berechnungsweise auch für 2022 als Serviceleistung der Verbände zur Verfügung gestellt. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Berechnungsformeln zur steuerklassenabhängigen Modifizierung des Bruttoaufstockungsprozentsatzes nach TV FlexÜ angepasst, um das tariflich angestrebte Absicherungsniveau einzuhalten. Damit lauten die Berechnungsformeln entsprechend des § 4 TV Mindestnetto ab dem 1. Januar 2022 wie folgt:

– Steuerklasse I/IV (x – 10,20 % – Punkte) * 1,76
– Steuerklasse II (x – 9,87 % – Punkte) * 1,74
– Steuerklasse III (x – 8,89 % – Punkte) * 1,56
– Steuerklasse V (x – 13,83 % – Punkte) * 2,40
– Steuerklasse VI (x – 9,99 % – Punkte) * 1,84

Auf laufende Altersteilzeitverhältnisse sind die neuen Berechnungsformeln nicht anwendbar, d. h., es findet keine Neuberechnung statt.

Kirsten Thelen
Leitung Tarif- und Arbeitsrecht

TRS 1/2022: Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente: Berechnungsformeln für das Kalenderjahr 2022