CLICKPUNKT Arbeitsrecht – Tarif MTV – § 22 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Inhalt dieses Moduls ist der § 22 zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten des Manteltarifvertrags. Neben Regelungsinhalten werden die Schlichtung in betrieblichen Einzelfällen und Gesamtstreitigkeiten thematisiert.