CLICKPUNKT Arbeitsrecht „Spezial“: Betriebsratswahlen
Alle vier Jahre wieder: Die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen finden vom 01.03. – 31.05.2026 statt. Auch für Arbeitgeber gibt es Vieles rund um den Ablauf und die Durchführung der Betriebsratswahlen zu beachten. Damit einher gehen erste Weichenstellungen für die betriebliche Zusammenarbeit während der folgenden vierjährigen Amtszeit. Es gilt Fehler im Wahlverfahren, die teils erhebliche Kosten und weiteren Zeitaufwand für Arbeitgeber nach sich ziehen können, zu vermeiden.
In unserer Online-Reihe „CLICKPUNKT Arbeitsrecht“ referieren unsere Verbandsjuristinnen und -juristen regelmäßig zu verschiedenen Grundlagenthemen des Arbeitsrechts. Um Arbeitgeber zum Thema Betriebsratswahlen frühzeitig fit zu machen und über Rechte und Pflichten aufzuklären, haben wir eine Sonderreihe unseres Formats angeboten: Im Rahmen von „CLICKPUNKT Arbeitsrecht – Spezial“ haben wir kürzlich zusätzlich Online-Module zu folgenden Themen veranstaltet:
- Vorbereitung der Betriebsratswahl
(Inhalte u.a.: Grundsätzliches, insb. Sonderkündigungsschutz, Voraussetzungen, Wahlvorstand) - Ablauf der Betriebsratswahl
(Inhalte u.a.: Verfahren, Durchführung, Gestaltungsmöglichkeiten) - Betriebsratswahl aus Arbeitgebersicht
(Inhalte u.a.: Kosten, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, Rechtsschutz, insb. Wahlanfechtung)
Die Mitschnitte der Veranstaltungen finden Mitglieder in unserem E-Learning-Portal.
