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38/2024: 1. Update – Erwerbsmigration und Fachkräfteeinwanderung

I. FAQ zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in Abstimmung mit dem Bundesinnenminis-terium und dem Bundesarbeitsministerium die FAQ zum Gesetz und zur Verordnung zur Weiterentwicklung des Fach-kräfteeinwanderungsgesetzes, welche zum 18.11.2023 in Kraft getreten sind, veröffentlicht.

Diese finden Sie im Anhang.

II. Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“

Zudem hat die BDA eine Broschüre mit dem Titel „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ veröffentlicht, in der die Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte zu Arbeiten in Deutschland kurz und übersichtlich vorgestellt werden.

Die Broschüre finden sie hier zum kostenfreien Download.

III. Stufe II der Änderungen der Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01.03.2024

Darüber hinaus tritt ab dem 01.03.2024 die im Rahmen der Änderung der Beschäftigungsverordnung zur Weiterent-wicklung der Fachkräfteeinwanderung festgelegte Regelung zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung vom aus-ländischen Beschäftigten in Kraft. Diese Regelung ermöglicht es Betrieben bei Engpässen in Spitzenzeiten ausländische Arbeitskräfte für bis zu 8 Monate einzustellen. Die Rekrutierung erfolgt durch die Unternehmen selbst. Sodann kann ab 01.03.2024 die Arbeitserlaubnis oder Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für die Arbeitskräfte bei der Bundes-agentur für Arbeit (auch online) beantragt werden.

Gemäß der Neuregelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesagentur für das Jahr 2024 hierfür ein Gesamtkontingent von 25.000 Zustimmungen.

Voraussetzungen für die Beschäftigung seitens des Arbeitgebers sind neben der Beschäftigung im Inland von mindestens 30 Stunden pro Woche, die Bindung des Betriebs an einen Tarifvertrag und eine Vergütung des Beschäftigten entspre-chend des Tarifvertrages, sowie die Übernahme der Reisekosten durch den Arbeitgeber.


Eike Trakies

Verbandsjurist

38/2024: 1. Update – Erwerbsmigration und Fachkräfteeinwanderung