Die arbeits- und sozialrechtliche Beratung.
Sich dem Paragrafendschungel im Arbeitsrecht zu stellen, ist keine leichte Aufgabe. Besonders, da es kein allgemein gültiges „Arbeitsgesetzbuch“ gibt, sondern Vieles erst durch die Rechtsprechung nationaler oder europäischer Gerichte entschieden wird. Verständlich, dass das viele Arbeitgeber verunsichert. Unsere Verbandsjuristinnen und -juristen übernehmen das gern: Als Interessenvertreter informieren wir unsere Mitglieder immer über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht und beraten bei Fragen.
Von Beginn bis Ende eines Arbeitsverhältnisses – wir unterstützen bei Fragestellungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir begleiten auch Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften, z.B. im Rahmen von Einigungsstellen oder Haustarifen. Und auch in allen Fragen zum Thema Sozialrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.