100/2023: Nutzung der Strom- und Gaspreisbremse – Vorlagepflicht von Kollektivvereinbarungen oder Selbstverpflichtungserklärungen bis 31.07.2023
Die Vorlagepflicht für Kollektivvereinbarungen und Selbstverpflichtungserklärungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse ist bis zum 31.07.2023 verlängert worden. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.