60/2023: Zahl der Erwerbstätigen erreicht neuen Rekordwert
2022 waren so viele Menschen erwerbstätig wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Für 2023 rechnen Experten aufgrund der konjunkturellen Abschwächung mit einem nur geringen Zuwachs.
2022 waren so viele Menschen erwerbstätig wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Für 2023 rechnen Experten aufgrund der konjunkturellen Abschwächung mit einem nur geringen Zuwachs.
Seit Anfang des Jahres gibt es in Niedersachsen die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ , kurz EAA. Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Das gilt auch am Standort Osnabrück, als einem von sechs Standorten niedersachsenweit.
Das BMAS hat das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge aktualisiert. Weitere Informationen sowie den Link zur Übersicht erhalten Sie in dem neuen Rundschreiben.
Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf plant das BMAS neue Regulierungen für Arbeitgeber. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Es gibt personelle Änderungen im Verband, über die wir mit diesem Rundschreiben informieren möchten.
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Nach einem neuen Urteil des EuGH könnten einzelne Wechselschichtmodelle gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Ob Sie betroffen sind, erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Die hierfür gesetzten Übergangsfristen sind abgelaufen – dennoch fehlen von gut 600.000 Gesellschaften noch entsprechende Angaben. Ihnen drohen nun Bußgelder.
Update für Ausbilderinnen und Ausbilder: Darum geht es beim NETZWERK Q 4.0. Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft bietet hier über 100 Qualifizierungsangebote – die entsprechenden Trainings sind kostenfrei. Für einige der in der nächsten Zeit anstehenden Trainings gibt es noch freie Plätze. Vielleicht ist das ein und/oder andere für Sie von Interesse?
Ein neues Grundlagendokument mit Informationen zur „Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes“ wurde vom Ausschuss für Mutterschutz des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in unserem neuen Rundschreiben.