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Category: IAV-Rundschreiben-Archiv

59/2023: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – kostenfreies Beratungsangebot rund um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

59/2023: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – kostenfreies Beratungsangebot rund um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

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Seit Anfang des Jahres gibt es in Niedersachsen die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ , kurz EAA. Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Das gilt auch am Standort Osnabrück, als einem von sechs Standorten niedersachsenweit.

53/2023: Geldwäschegesetz – Transparenzregister: Ablauf der Übergangsfristen und drohende Bußgelder

53/2023: Geldwäschegesetz – Transparenzregister: Ablauf der Übergangsfristen und drohende Bußgelder

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Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Die hierfür gesetzten Übergangsfristen sind abgelaufen – dennoch fehlen von gut 600.000 Gesellschaften noch entsprechende Angaben. Ihnen drohen nun Bußgelder.

52/2023: NETZWERK Q 4.0 – Kostenfreie Qualifizierungen für Ausbilderinnen und Ausbilder im digitalen Wandel

52/2023: NETZWERK Q 4.0 – Kostenfreie Qualifizierungen für Ausbilderinnen und Ausbilder im digitalen Wandel

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Update für Ausbilderinnen und Ausbilder: Darum geht es beim NETZWERK Q 4.0. Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft bietet hier über 100 Qualifizierungsangebote – die entsprechenden Trainings sind kostenfrei. Für einige der in der nächsten Zeit anstehenden Trainings gibt es noch freie Plätze. Vielleicht ist das ein und/oder andere für Sie von Interesse?

51/2023: Infektionserreger / Veröffentlichung des Ausschusses für Mutterschutz

51/2023: Infektionserreger / Veröffentlichung des Ausschusses für Mutterschutz

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Ein neues Grundlagendokument mit Informationen zur „Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes“ wurde vom Ausschuss für Mutterschutz des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in unserem neuen Rundschreiben.