62/2024: Cannabisgesetz in Kraft getreten – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Das Cannabisgesetz ist in Kraft getreten – Was das neue Gesetz für Arbeitgeber verursacht, haben wir für Sie einmal zusammengefasst.
Das Cannabisgesetz ist in Kraft getreten – Was das neue Gesetz für Arbeitgeber verursacht, haben wir für Sie einmal zusammengefasst.
Für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach den NachwG reicht zukünftig die Textform aus. Beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitgeber aber auch weiterhin etwaige (Schrift-) Formerfordernisse beachten.
Die „Praktikumswoche“ kommt auch im Sommer 2024 in die Region Osnabrück! Unternehmen aus Stadt und Landkreis Osnabrück haben vom 17.06. – 02.08.2024 erneut die Möglichkeit, durch Tagespraktika Azubis zu finden.
Darf der Arbeitgeber die private Kommunikation eines Arbeitnehmers als Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen heranziehen, wenn diese Kommunikation auf dem Dienstrechner zu finden ist und möglicherweise den Nachweis über strafbare Handlungen erhält? Darüber hat das LAG Bremen entschieden.
Für die Erfassung der betrieblichen Impfquoten gegen COVID-19 oder die Grippe ist bislang das Portal des Digitalen Impfquotenmonitorings genutzt worden. Dies wird zum 01.04.2024 abgeschaltet, die Impfdaten sollen aber weiterhin erfasst werden.
Viele Eltern strukturieren ihr Berufsleben um, um ihre Kinder zu betreuen. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den Verdienst, sondern auch auf Karriere und Rente.
Zum 01.04.2024 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die das Förderspektrum der Qualifizierung Beschäftigter erweitern sollen.
Zuschläge für teilweise freigestellte Betriebsratsmitglieder? Das LAG Hessen hat sich mit den Anspruchsvoraussetzungen befasst und die Ansprüche des Betriebsratsmitglieds im vorliegenden Fall abgelehnt.
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex, die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Neues Fristende für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen): Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung nun bis spätestens 30.09.2024 einzureichen. Bund und Länder haben sich auf diese letztmalige Fristverlängerung verständigt.