42/2024: Präsenzschulung statt Webinar?
Ob der Arbeitgeber seinen Betriebsrat auf ein Webinar anstatt auf eine Präsenzschulung verweisen kann, hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Ob der Arbeitgeber seinen Betriebsrat auf ein Webinar anstatt auf eine Präsenzschulung verweisen kann, hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Unternehmen aus Stadt und Landkreis Osnabrück haben vom 17.06. – 02.08.2024 erneut die Möglichkeit, bei der „Praktikumswoche“ mitzuwirken und durch Tagespraktika neue Talente zu finden.
Ab sofort versenden wir unsere E-Mails verschlüsselt. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Am 31.03.2024 beginnt die Sommerzeit und die Zeit ist um eine Stunde vorzustellen. Wir erklären, wie mit der ausfallenden Zeitstunde umzugehen ist und wann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bestehen.
Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen – oft mit Hürden verbunden. Die BDA hat zu den Neuerungen im Fachkräfteeinwande-rungsgesetz als Hilfsstellung eine FAQ erstellt und eine Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten auslän-discher Fachkräfte“ veröffentlicht. Zudem zündet ab 01.03.2024 die Stufe II der gesetzlichen Neuerung des Fachkräfteeinwanderungs-gesetzes.
In 2023 und anstehend in 2024 haben Arbeitgeber wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, auch mit Auswirkungen auf die Tarifpolitik, zu beachten. Eine von der BDA erstellte Übersicht hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Die Praktikumsoffensive #empowerGirl bietet deutschlandweit einen zusätzlichen, kostenfreien Kanal zur Nachwuchsgewinnung von Mädchen für MINT-Berufe an.
Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen müssen seit Beginn des letzten Jahres elektronisch an die Agentur für Arbeit über-mittelt werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundesagentur für Arbeit nun darauf hin, dass dies bei den meisten Lohnab-rechnungsprogrammen über eine Schnittstelle möglich ist. Auch wird darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sei, die Bescheini-gungen bereits vor Beschäftigungsende auszustellen.
Wichtige Information für die Meldung zur Sozialversicherung: Das Portal „sv.net“ wird zum 29.02.2024 abgeschaltet und durch das „SV-Meldeportal“ ersetzt. In diesem Rundschreiben erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Der IAV ist nun auch auf LinkedIn aktiv. Vernetzen Sie sich gern mit uns und unseren Teammitgliedern!