30/2023: Beginn des Kündigungsverbots während der Schwangerschaft
Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage, ab wann der Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutz-gesetz im Regelfall beginnt.
Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage, ab wann der Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutz-gesetz im Regelfall beginnt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit ist in der Düsseldorfer Schriftenreihe das Buch „Arbeitszeit“ erschienen, dass auch abrufbar ist als E-Book und als Print-Version.
In der Zeit vom 13.-17.03.2023 findet die Woche der beruflichen Bildung statt. Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) bieten Ihnen hier u.a. die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsangebote über die Social Media Accounts von SCHULEWIRTSCHAFT Niedersachsen bekannt zu machen. Ihre Kurz-Videos werden auf TIKTOK, Instagram, Facebook und LinkedIn veröffentlicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihr Onlineserviceportal zu Beginn dieses Jahres gestartet.
Personelle Einzelmaßnahme wie Einstellungen oder Versetzungen bedürfen in der Regel der Zustimmung des Betriebsrates. Das BAG hat nun entschieden, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie eine ursprünglich unwirksame Maßnahme ordnungsgemäß wiederholen wollen.
In diesem Jahr feiert Osnabrück gemeinsam mit Münster das 375. Jubiläum des Westfälischen Friedens. Im Februar jährt sich aber auch am 24.02.2023 der Tag des Angriffs auf die Ukraine. Aus diesem Anlass wird als Zeichen des Friedens eine Friedenskette zwischen den Rathäusern Münster und Osnabrück organisiert. Nähere Infos dazu gibt unser Rundschreiben.
In diesem Jahr feiert Osnabrück gemeinsam mit Münster das 375. Jubiläum des Westfälischen Friedens. Im Februar jährt sich aber auch am 24.02.2023 der Tag des Angriffs auf die Ukraine. Aus diesem Anlass wird als Zeichen des Friedens eine Friedenskette zwischen den Rathäusern Münster und Osnabrück organisiert. Nähere Infos dazu gibt unser Rundschreiben.
Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns
Industrie-Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 Megawattstunden pro Stunde, die gesetzlich verpflichtet sind, sich auf der Sicherheitsplattform Gas anzumelden und dies bislang noch nicht getan haben, sind dringend aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Andernfalls drohen u.a. ordnungsrechtliche Sanktionen.
Angesichts hoher Energiekosten hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmepakete geschnürt, um Unternehmen zu ent-lasten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht hierzu regelmäßig diverse weiterführende Informa-tionen über Entlastung, Voraussetzungen und Antragstellung auf seiner Homepage.