2/2024: Pflicht zur Dokumentation des Mindestlohns und Regelungen zum Minijob wurden angepasst
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2024 erhöht. Damit gehen auch Änderungen bei der Pflicht zur Dokumentation des Mindestlohns und beim Minijob einher.
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2024 erhöht. Damit gehen auch Änderungen bei der Pflicht zur Dokumentation des Mindestlohns und beim Minijob einher.
Für geschäftliche Reisen bis zu 15 Tagen können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass seit dem 01.12.2023 zunächst bis zum 30.11.2024 visumsfrei in die Volksrepublik China einreisen. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Im Sommer 2023 haben wir ein IAV-Mitgliederbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse wir kurz zusammengefasst mitteilen möchten, bevor das Jahr zu Ende geht. Vielen Dank für dieses Feedback, das uns in unserer Weiterentwicklung hilft!
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat eine neue Studie zur Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns im Vergleich zur Tariflohn- und Preisentwicklung veröffentlicht. Danach liegt die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns seit Einführung im Jahr 2015 deutlich über der Steigerung der Tariflöhne in diesem Gesamtzeitraum.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Erhebung über die bis zum 30.09.2023 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge veröffentlicht. Der positive Trend: Sie zeigt sowohl einen Anstieg der Ausbildungsverträge als auch eine Zunahme der Ausbildungsinteressierten.
Die Feiertage stehen kurz bevor, daher übermitteln wir Ihnen mit diesem Rundschreiben unsere Weihnachtsgrüße.
Auch bei Auslandsreisen ändert sich die steuerliche Behandlung von Pauschbeträgen ab 2024. Das BMF hat die geänderten Werte mitgeteilt.
Ein Entschädigungsanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO setzt einen konkreten Schaden voraus. Die bloß verspätete oder unvollständige Auskunft ist nicht ausreichend.
Erhalten Beschäftigte vom Arbeitgeber verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behand-lung. Das BMAS hat Hinweise hierzu für das Jahr 2024 herausgegeben.
Wie erwartet sind vor dem Jahreswechsel die Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die entsprechenden Werte erhalten Sie anliegend.