191/2023: Hinweisgeberschutzgesetz Schonfristen enden im Dezember
Die Übergangsfristen des Hinweisgeberschutzgesetzes enden im Dezember. Über die Pflichten, die dann auf Sie zukommen könnten, informieren wir Sie in unserem Rundschreiben
Die Übergangsfristen des Hinweisgeberschutzgesetzes enden im Dezember. Über die Pflichten, die dann auf Sie zukommen könnten, informieren wir Sie in unserem Rundschreiben
Die Höhe der Mindestvergütungen gem. § 17 BBiG für Auszubildende wurde für das Jahr 2024 neu festgesetzt.
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex, die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Die deutsche Wirtschaft kommt im Jahr 2023 und auch 2024 nicht so richtig in Gang, meint der Sachverständigenrat nach Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Als Gründe dafür nennen die „Wirtschaftsweisen“ die Folgen der Energiepreiskrise, geopolitische Konfliktherde und das die Nachfrage im Inland zurückgegangen sei. Noch größere Sorgen machen dem Sachverständigenrat strukturelle Probleme wie fehlende Arbeitskräfte und zu wenig Modernisierung in den Betrieben.
Besteht ein Verwertungsverbot für Bildmaterial aus einer offenen Videoüberwachung, wenn der Arbeitgeber zum Teil datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten hat? Mit dieser Frage setzt sich eine aktuelle Entscheidung des BAG auseinander.
Das BAG hat eine für die Praxis relevante Entscheidung zu den Anforderungen des Datenschutzkonzeptes des Betriebsrates geschlossen. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Auch direkt zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören. Konkrete Anforderungen hat nun das LAG Mecklenburg-Vorpommern formuliert.
Die Internetportale der Ausbildungsregion Osnabrück und der Ems-Achse leisten wertvolle Beiträge zur beruflichen Orientierung und zur Rekrutierung von Azubis. Nutzen Sie die dortigen Angebote und werden als attraktiver Ausbildungsbetrieb sichtbar!
Es gibt personelle Änderungen im Verband, über die wir mit diesem Rundschreiben informieren möchten.
Lohnpfändungen, die vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zugestellt werden, fallen zur Insolvenzmasse.