226/2022: Pandemie / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums einer zum 01.10.2022 in Kraft tretenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde durch das Bundeskabinett in abgeschwächter Form verabschiedet. Das ursprünglich als zwingende Pflicht ausgestaltete Angebot zum Homeoffice und die ursprünglich vorgesehene Testangebotspflicht sind nun nicht mehr vorgesehen. Näheres erfahren Sie in unserem Rundschreiben.