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Category: IAV-Rundschreiben-Archiv

216/2022: Neue Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) veröffentlicht

216/2022: Neue Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) veröffentlicht

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Die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.22 hat Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Um diesen Auswirkungen zu begegnen haben die Sozialversicherungsträger ihre Geringfügigkeitsrichtlinie angepasst.

214/2022: INSM-Bildungsmonitor 2022: Bildungschancen sichern, Herausforderungen der Digitalisierung meistern

214/2022: INSM-Bildungsmonitor 2022: Bildungschancen sichern, Herausforderungen der Digitalisierung meistern

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Wie gut sind die Bildungssysteme der einzelnen Bundesländer aufgestellt? Die 2022-er Auflage des Bildungsmonitors des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) macht deutlich, wo Fortschritte erreicht wurden und wo Handlungsbedarf in bildungsökonomisch relevanten Handlungsfeldern – erstmals auch im Bereich Digitalisierung – besteht.

213/2022: „Online-Jobday“ – Veranstaltung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit am 15.09.2022

213/2022: „Online-Jobday“ – Veranstaltung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit am 15.09.2022

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Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen verantwortlich. In Kürze veranstaltet sie einen „Online-Jobday“: Hier können Arbeitgeber kostenlos ihr Unternehmensprofil und ihre Stellenangebote veröffentlichen sowie in Live-Chats mit ausländischen Fachkräften und deutschen Rückkehrern in Kontakt kommen.

208/2022: EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: Deutschland setzt Regeln für Vaterschaftsurlaub vorerst nicht um

208/2022: EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: Deutschland setzt Regeln für Vaterschaftsurlaub vorerst nicht um

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Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten Vorgaben, die Brüssel z.B. im Rahmen einer Richtlinie erlässt, bis zu einem Zeitpunkt X in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist für die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist abgelaufen, Deutschland setzt die Regeln zum Vaterschaftsurlaub dennoch zunächst nicht um. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Rundschreiben.