121/2023: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2024 beschlossen
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns für 2024 und 2025 beschlossen. Die genauen Zahlen erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns für 2024 und 2025 beschlossen. Die genauen Zahlen erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Damit Unternehmen die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem StromPBG und EWPBG rechtzeitig erfüllen können, hat das BMWK nun Postfächer zur Einreichung von Unterlagen eingerichtet.
Der deutsche Ausbildungsmarkt hat sich immer noch nicht von dem Einbruch der Pandemiezeit erholt. Im Jahr 2022 wurden gut 475.000 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das waren zwar etwas mehr als 2021, aber noch 9,5 % weniger als im Jahr 2019. Dennoch steigt die Zahl der unbesetzten Plätze.
Was Sie ab dem 01.07.2023 zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden beachten müssen, erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträgern erfolgt zurzeit insbesondere über das Portal sv.net. Zukünftig soll dieser Austausch über ein neues Meldeportal erfolgen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Rundschreiben.
In diesem Urteil setzt sich das Gericht mit der Frage auseinander wann eine Überwachung eines Arbeitnehmers zulässig ist und ab wann der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht so stark ist, dass ein Beweisverwertungsverbot die Folge ist.
Bis zum 12.07.2023 können Sie an einer vom Bundeskanzleramt beauftragten Umfrage zur Gutachtenflut in Planungs- und Genehmigungsverfahren teilnehmen.
Wenn ein Unternehmen eine Energiepreisbremse in Anspruch nimmt, muss er Regelungen zur Beschäftigungssicherung vornehmen. Diese müssen bis zum 31.07.2023 bei einer Prüfbehörde vorgelegt werden. Das BMWK teilte jedoch mit, dass diese Prüfbehörde nicht rechtzeitig eingerichtet werden könne.
Das Coaching begleitet KMU bei personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen, die in Zusammenhang mit der digitalen Transformation stehen. Das Programm kann bis Ende 2027 in Anspruch genommen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten vom April 2022 mit Stand Juni 2023 aktualisiert.