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Category: IAV-Rundschreiben-Archiv

72/2022: Die Pilotphase für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird bis zum 31.12.2022 verlängert

72/2022: Die Pilotphase für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird bis zum 31.12.2022 verlängert

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Da es derzeit noch bei der Übertragung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten zu den Krankenkassen zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung kommt, wurde die Übergangsphase der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 31.12.2022 verlängert.