56/2022: Beginn und Ende der Sommerzeit
Am 27.03.2022 beginnt die Sommerzeit und die Zeit ist um eine Stunde vorzustellen. Wir erklären, wie mit der ausfallenden Zeitstunde umzugehen ist und wann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bestehen.
Am 27.03.2022 beginnt die Sommerzeit und die Zeit ist um eine Stunde vorzustellen. Wir erklären, wie mit der ausfallenden Zeitstunde umzugehen ist und wann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bestehen.
Nach erfolgter Änderung der gesetzlichen Grundlage ist die Arbeitslosmeldung nun auch elektronisch durchführbar. Wie dies funktioniert, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Am 17.03.2022 findet eine kostenlose Informationsveranstaltung des BNW zum Thema „Intelligentes Datenmanagement“ statt. Nähere Infos zu Inhalt und Anmeldung finden Sie in unserem Rundschreiben.
Am 10.03. und 17.03.2022 bieten wir im Rahmen unseres Formats CLICKPUNKT Arbeitsrecht erneut die Online-Seminare „Urlaubsrecht“ und „Beendigung von Arbeitsverhältnissen – verhaltensbedingte Kündigung“ an. Details zu den Veranstaltungen finden Sie in unserem Rundschreiben.
Für Unternehmen mit ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit der erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Dies betrifft die Monate Februar bis April 2022. Unser Rundschreiben informiert über die Voraussetzungen und stellt Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.
Unternehmen, die von der NBank Corona-Soforthilfen für das Jahr 2020 erhalten haben, sind bereits aufgefordert worden, Unterlagen oder Selbsteinschätzung der NBank zu übermitteln. Bislang haben dies rund 80 % der Unternehmen getan. Die übrigen 20 % sind aufgefordert, dies zeitnah zu tun, um Rechtsfolgen zu vermeiden. Mehr Informationen enthält unser Rundschreiben.
Im Rahmen der Anpassungsprüfung für die betriebliche Altersversorgung gilt wie schon im Vorjahr der neue Basiswert 2015. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht zu den Verbraucherpreisindizes mit Blick auf den Teuerungsanstieg für den Drei-Jahres-Zeitraum.
Die pandemiebedingten Einschränkungen für die Wirtschaft bestehen weiter fort. Daher wird voraussichtlich in Kürze erneut eine Verlängerung der Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Vorabinformationen finden Sie in unserem Rundschreiben.
China, die EU und die USA sind die Kraftzentren der Weltwirtschaft. Beim weltweiten Export liegen die 27 EU-Mitglieder mit einem Anteil von 32 % vor China, das sich mit 15,2 % den zweiten Rang sichert. US-amerikanische Exporteure beteiligen sich mit 8,4 % am internationalen Handel.
Die Dachverbände BDA und Gesamtmetall haben die Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ überarbeitet und aktualisiert. Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Rundschreiben.