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Category: IAV-Rundschreiben-Archiv

35/2022: Schwerbehindertenrecht: Frist für die Meldung zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und Zahlung endet am 31.03.2022

35/2022: Schwerbehindertenrecht: Frist für die Meldung zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und Zahlung endet am 31.03.2022

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Mit anliegendem Rundschreiben möchten wir Sie an die Frist für die Meldung zur Berechnung der Ausgleichsabgabe wegen Nicht-erreichen der Quote schwerbehinderter Beschäftigter und Zahlung der Ausgleichsabgabe sowie auf die kostenfreie Software zur Anzeigenerstellung hinweisen.

31/2022: Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist bei Untersuchungen gegen mehrere Arbeitnehmer in einem Compliance-Verfahren

31/2022: Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist bei Untersuchungen gegen mehrere Arbeitnehmer in einem Compliance-Verfahren

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Wann beginnt die Kündigungserklärungsfrist des § 626 BGB für die fristlose Kündigung bei internen Ermittlungen gegen mehrere Arbeitnehmer? Wie das LAG Baden-Württemberg diese Frage beantwortet, lesen Sie in diesem Rundschreiben.

30/2022: Wirksamkeit einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei anfechtbarer Betriebsratswahl

30/2022: Wirksamkeit einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei anfechtbarer Betriebsratswahl

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Das LAG Hessen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wie lange der Sonderkündigungsschutz eines gerade gewählten Betriebsratsmitglieds anhält, wenn der Arbeitgeber parallel ein Feststellungsverfahren zur Nichtigkeit der Wahl zum Betriebsrat betreibt. Wie das Gericht hierbei entschied, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.

29/2022: Pandemie / § 129 BetrVG aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eingeführt

29/2022: Pandemie / § 129 BetrVG aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eingeführt

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Betriebsversammlungen, Betriebsräteversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen können übergangsweise wieder digital abgehalten werden. Die Sonderregelungen des § 129 BetrVG wurden aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eingeführt und gelten zunächst bis zum 19.03.2022. Näheres finden Sie in unserem Rundschreiben.