227/2022: Wartungsarbeiten am Server
Eingeschränkte Erreichbarkeit am 09.09.2022
Eingeschränkte Erreichbarkeit am 09.09.2022
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums einer zum 01.10.2022 in Kraft tretenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde durch das Bundeskabinett in abgeschwächter Form verabschiedet. Das ursprünglich als zwingende Pflicht ausgestaltete Angebot zum Homeoffice und die ursprünglich vorgesehene Testangebotspflicht sind nun nicht mehr vorgesehen. Näheres erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Seit dem 01.09.2022 gilt eine neue Energieverordnung der Bundesregierung, die den Energieverbrauch in Deutschland deutlich reduzieren soll. Betriebe sind vor allem in den Punkten Beleuchtung und Raumtemperatur betroffen.
Kommt eine Auflösung des gesamten Betriebsrates in Betracht, wenn einzelne Mitglieder des Betriebsrates ihre Amtspflichten verletzen, diese Pflichtverletzung aber vom Betriebsrat als Organ gebilligt oder unterstützt wird? Mit dieser Fragestellung hat sich das LAG Hessen in seinem Beschluss auseinandergesetzt.
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einem sachgrundlos befristeten Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten, wenn er dies üblicherweise so handhabt? Diese Frage hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich beantwortet.
Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung wurde bis zum 30.09.2022 verlängert. Inhaltlich enthält die aktuelle Fassung nur wenige Änderungen.
Die Ausbildungsstellenmeldungen haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zugelegt, nachdem sie zwei Jahre in Folge zurückgegangen waren. Bei der Zahl der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber setzt sich dagegen die rückläufige Entwicklung fort, wenn auch vermindert. In der Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände finden Sie die wichtigsten Daten im Überblick.
Eine Arbeitnehmerin trug entgegen der Weisung ihrer Arbeitgeberin wiederholt keine Mund-Nasen-Bedeckung und stützte sich hierbei auf ein ärztliches Attest. Die Arbeitgeberin kündigte trotzdem fristlos und hatte vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven Erfolg.
Die Bundesregierung rechnet zum Herbst wieder mit steigenden Coronafallzahlen. Arbeitgeber werden daher wieder dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen in den Betrieben einzuführen.
Auch für Menschen, die aus ihren Heimatländern nach Deutschland flüchten, kommt ggf. eine Berufsausbildung in Betracht. Auf der Website von Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland berichten Flüchtlinge, warum sie sich für eine duale Ausbildung entschieden haben. Außerdem gibt es weitere Tipps – und das in mittlerweile sieben Sprachen, eine davon ist jetzt auch Ukrainisch.