137/2022: Ergebnisse IAV-Umfrage zu unserem Rundschreiben-Service
Im Nachgang der Umfrage zu unserem Rundschreiben-Service informieren wir Sie heute über die Ergebnisse der Befragung und danken Ihnen für Ihre Beteiligung.
Im Nachgang der Umfrage zu unserem Rundschreiben-Service informieren wir Sie heute über die Ergebnisse der Befragung und danken Ihnen für Ihre Beteiligung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre „Fachlichen Weisungen“ zu Transfermaßnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld geändert. Über die Änderungen informieren wir Sie in unserem Rundschreiben.
Was passiert mit dem Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Unkenntnis über die Schwerbehin-derteneigenschaft nicht hingewiesen hat? Das BAG hat sich mit dieser Frage in dem in diesem Rundschreiben skizzierten Urteil auseinandergesetzt.
Die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Sonderprogramm für von den Sanktionen des Ukraine-Kriegs betroffene Unternehmen eingerichtet.
Das LAG Baden-Württemberg hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bestehen bleibt, wenn er sich in dem gewährten Zeitraum in Quarantäne begeben musste. Wie das Gericht diese Frage beantwortete, erfahren Sie hier.
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Die AOK-Nordwest hat die aktuellen Krankenstandzahlen bis März 2022 veröffentlicht. Die genauen Zahlen können Sie unserem Rundschreiben entnehmen.
Aufgrund der Coronapandemie ist das Thema Home-Office/mobiles Arbeiten aktueller denn je. Hierdurch ergeben sich aber auch neue Sachverhalte in Bezug auf „Grenzgänger“ innerhalb der EU. In diesem Rundschreiben sind die Regeln zum anwendbaren Sozial-recht kurz zusammengefasst.
Das Sekretariat der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit bitten um Unterstützung in Form von Sachspenden technischer Güter für die Energieinfrastruktur in der Ukraine.
Erneut ist die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst worden. Per Änderungsverordnung, die bereits heute in Kraft tritt, werden einige Änderungen vorgenommen sowie die Geltungsdauer bis zum Tag vor Christi Himmelfahrt verlängert.