42/2025: Jahresmeldungen für die Sozialversicherung bis 17.02.2025 übermitteln
Arbeitgeber haben bis Montag, den 17.02.2025 Zeit, die Jahresmeldung für die Sozialversicherung abzugeben. Die Einzelheiten erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
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Das BEG IV hat viele Formvorschriften des Arbeitsrechts geändert. Ab dem 01.05.2025 ändern sich auch die Voraussetzungen der Elternzeit. Welche dies sind, erfahren Sie in unserem Rundschreiben.
Wann gilt eine Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil, der bei der Sozialversicherung beitragspflichtig ist? Die Sozialversicherungsträger klären auf.
CLICKPUNKT Arbeitsrecht: Was als nächstes auf dem Programm steht, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie darüber, dass neben der allgemeinen Erhöhung der Ausgleichsabgabe zudem ab 2025 auch eine höhere vierte Stufe für Betriebe berechnet wird, die laut Anzeigeverfahren trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine für Arbeitgeber erfreuliche Entscheidung zum digitalen Zutrittsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb getroffen. Über die Hintergründe und die Inhalte informieren wir Sie in diesem Rundschreiben.
Sie benötigen Hilfe beim internationalen Recruitment? Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit wäre eine Möglichkeit.
Wenn Sie sich näher mit der Beschäftigung behinderter Menschen und den arbeitsrechtlichen Fragen in diesem Kontext befassen möchten, ist der digitale Runde Tisch der EAA am 19.02.2025 für Sie ggf. interessant.
CLICKPUNKT Arbeitsrecht: Was als nächstes auf dem Programm steht, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter konkretisiert. Auch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit unterschiedlichen Diagnosen können den Beweiswert erschüttern.