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Category: IAV-Rundschreiben

109/2024: Direktionsrecht des Arbeitgebers – Arbeitsanweisung muss auch in der Freizeit zur Kenntnis genommen werden

109/2024: Direktionsrecht des Arbeitgebers – Arbeitsanweisung muss auch in der Freizeit zur Kenntnis genommen werden

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Können Arbeitnehmer dahingehend verpflichtet werden, in ihrer Freizeit Mitteilungen von ihrem Arbeitgeber zur Kenntnis zu nehmen? Nachdem die vorherige Instanz dies verneinte, hatte über diese Frage nunmehr das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.