197/2025: Beschäftigung von Ortskräften im Ausland: Keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung
Arbeit im Ausland – deutsche Rente oder nicht? Das LSG Bayern hat entschieden: Nur bei Entsendungen bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Ortskräfte unterliegen dem Recht des Einsatzstaates.
