32/2026: Personaleinsatzplanung: digital und individuell
ifaa präsentiert aktuelle Broschüre „Digitale Personaleinsatzplanung im Wandel“
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Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) führt zu einigen gesetzlichen Änderungen, die für Arbeitgeber relevant sind.
Verschärfung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes: Das sind die wesentlichen Änderungen.
Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern stellt Arbeitgeber vor Probleme. Bei der „hypothetischen Karriere“ müssen die Fähigkeiten berücksichtigt werden, die während der Betriebsratstätigkeit erworben wurden.
Welche wichtigen gesetzlichen Änderungen werden in 2026 wirksam? Welche Gesetzgebungsverfahren befinden sich aktuell in Planung und sollen – oder müssen – dieses Jahr umgesetzt werden? Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht.
Der AOK-Bundesverband hat die Zahlen des Krankenstandes der krankengeldberechtigten Mitglieder zum Stichtag 01.12.2025 veröffentlicht. Die einzelnen Werte können Sie unserem Rundschreiben entnehmen.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat diese Woche ihren Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben. Das Reformkonzept soll spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger erzielen, den Verwaltungsvollzug deutlich vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg bringen. Der Bericht enthält 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern.
Wer darf AU-Bescheinigungen ausstellen? Die Liste mit Namen, die möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, wurde ergänzt.
Das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze enthält viele inhaltlich nicht zusammenhängende Rechtsänderungen im Bereich der sozialen Sicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsmarktpolitik. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und den Link zur Veröffentlichung finden Sie hier.
Durch das Gesetz soll ein personeller Aufwuchs der Bundeswehr erreicht und eine moderne Wehrerfassung und Wehrüberwachung eingeführt werden. Die gesteigerte Attraktivität des Freiwilligen Wehrdienstes ist positiv zu bewerten, führt aber auch dazu, dass die Bundeswehr als Arbeitgeber künftig stärker mit dem zivilen Arbeits- und Ausbildungsmarkt um Fach- und Arbeitskräfte konkurrieren wird.