198/2026: Störung des Betriebsfriedens durch aggressives Verhalten gegenüber Vorgesetztem
Kann auch eine Störung des Betriebsfriedens durch ein aggressives Verhalten gegenüber einem Vorgesetzten eine fristlose Kündigung eines langjährigen schwerbehinderten Arbeitnehmers rechtfertigen? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem aktuellen Urteil vom 14.04.2026 auseinandersetzen.
