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Category: IAV-Rundschreiben

10/2026: Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023

10/2026: Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023

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Das Bundesministerium für Finanzen erläutert in einem aktuellen Schreiben die lohnsteuerliche Behandlung rückwirkender Änderungen bei der Pflegeversicherung und das neue digitale Abrufverfahren.