134/2026: Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit
Elternzeit kann für Arbeitgeber künftig noch mehr Aufmerksamkeit erfordern: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut greift – selbst dann, wenn alle Zeiträume bereits mit einem Antrag angemeldet wurden. Was Unternehmen jetzt beachten sollten.
