198/2025: Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 einen Regierungsentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Über die wesentlichen Änderungen informieren wir Sie in unserem Rundschreiben.
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 einen Regierungsentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Über die wesentlichen Änderungen informieren wir Sie in unserem Rundschreiben.
Arbeit im Ausland – deutsche Rente oder nicht? Das LSG Bayern hat entschieden: Nur bei Entsendungen bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Ortskräfte unterliegen dem Recht des Einsatzstaates.
Ob eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ausgegliedert werden soll oder nicht, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Erhält der Beschäftigte eine Zahlung seitens des Arbeitgebers, wenn er im Rahmen einer Freistellung das Guthaben aus seinem Langzeitarbeitskonto aufgrund einer sodann eingetretenen Arbeitsunfähigkeit nicht nutzen kann? Über diese Frage hatte das LAG Köln zu entscheiden.
Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Bewerber, der die tarifliche Regelaltersgrenze überschritten hat, ein Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung zugesteht, wenn der Arbeitgeber einen jüngeren und qualifizierteren Bewerber einstellt. Was es geurteilt hat, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Der AOK-Bundesverband hat die Zahlen des Krankenstandes der krankengeldberechtigten Mitglieder zum Stichtag 01.08.2025 veröffentlicht. Die einzelnen Werte können Sie unserem Rundschreiben entnehmen.
Mit der neuen Arbeitsstättenregel A5.1 bekommen Arbeitgeber wichtige Hinweise für die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, die der Witterung ausgesetzt sind.
Wie üblich erhalten Sie mit diesem Rundschreiben die Hinweise zur Schulferienregelung für die nächsten Jahre.
Arbeitgeber müssen alle drei Jahre die laufenden Leistungen der Betriebsrente prüfen. Doch führt das zwingend zu einer Erhöhung? Oder kann der Arbeitgeber diese ablehnen? Mit dieser Frage hat sich das LAG München aktuell befasst.
Wie viel Wert legen deutsche Arbeitgeber darauf, dass ihre Angestellten Familie und Beruf vereinbaren können?