79/2026: Anpassung der betrieblichen Altersversorgung
Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung – Keine Anpassung einer laufenden betrieblichen Altersversorgung bei unzureichender Eigenkapitalverzinsung und wirtschaftlicher Negativprognose.
Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung – Keine Anpassung einer laufenden betrieblichen Altersversorgung bei unzureichender Eigenkapitalverzinsung und wirtschaftlicher Negativprognose.
Einmal jährlich müssen Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jährlich eine entsprechende Beschäftigungsstatistik – nun liegen die Daten für 2024 vor. Wir informieren Sie über die wichtigsten Zahlen, Daten, Fakten.
Das LAG Niedersachsen hatte sich mit der Frage zu befassen, wenn der arbeitsvertraglich vorgesehene Abschluss einer Zielvereinbarung während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers unterbleibt. Mehr dazu in unserem Rundschreiben.
Die deutschen Gewerkschaften haben im Jahr 2025 erneut mehr Mitglieder verloren als neue gewonnen. Seit 1991 ist die Zahl der Gewerkschafts-Mitglieder stark zurückgegangen und hat sich annähernd halbiert.
Freistellen wie bisher? Nicht mehr ohne Weiteres möglich. Das Bundesarbeitsgericht erhöht den Begründungsaufwand für Arbeitgeber deutlich.
Die überarbeiteten Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind veröffentlicht worden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue Arbeitsmedizinische Regel „Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge“ veröffentlicht. Worum es sich dabei handelt, erfahren Sie in unserem neuen Rundschreiben.
Der Arbeitgeber hat bei der Besetzung freier Arbeitsplätze frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern. In diesem Rundschreiben erläutern wir, was das genau heißt und welche Risiken der Arbeitgeber eingeht, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Der UVN Lunch-Talk am 09.04.2026 zeigt kompakt, was NIS-2 für Ihr Unternehmen bedeutet – inklusive Risiken und konkreter Handlungsschritte durch Experte Manuel Atug. Jetzt anmelden!
Hat der Betriebsratsvorsitzende ein seit längerem arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied weiterhin zu Betriebsratssitzungen zu laden? Mit dieser Frage hatte sich das LAG Hessen zu befassen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Rundschreiben.