13/2024: Verbraucherpreisindex Dezember 2023
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex, die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex, die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Sie haben Beratungsbedarf rund um die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen? Für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, bei Fragen darüber hinaus helfen die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) weiter. Sie sind an sechs Standorten in Niedersachen aktiv – das Osnabrücker Team ist nun komplett und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat in einem gerichtlichen Verfahren einen sehr hohen Beweiswert. Nur wenige Sachverhalte können diesen erschüttern. Das BAG hat im letzten Jahr hierzu zwei wichtige Entscheidungen getroffen, auf die wir in unserem Rundschreiben genauer eingehen.
Betriebe, welche vom Hochwasser betroffen sind oder aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit ihrer Mitarbeiter einen Verdienstausfall hinnehmen mussten, haben die Möglichkeit, für die entstandenen Ausfälle Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Ab 01.01.2024 steigt der Basiszinssatz und liegt bei 3,62%.
Die zwingende Umstellung bei der Abgabe von Meldungen zur Sozialversicherung auf das neue SV-Meldeportal zum 01.03.2024 steht kurz bevor. Hinweise zu Praxishilfen erhalten Sie hier.
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Diese müssen bis zum 31.03.2024 bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Andernfalls drohen Ausgleichszahlungen.
In diesem Rundschreiben erfahren Sie, welche wesentlichen Änderungen/Neuregelungen und Befristungen für den Arbeitsmarkt 2024 vorgesehen sind.
Die Bundesregierung hat den Anspruch auf Kinderkrankentagegeld bis Ende 2025 befristet erhöht. Außerdem ist die Möglichkeit der telefonisch Krankschreibung auch auf Kinder ausgeweitet worden. Die genau Änderungen können Sie dem aktuellen Rundschreiben entnehmen.
Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz bis zum 04.03.2025.