Bundestag und Bundesrat haben das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Das Jahressteuergesetz enthält Änderungen verschiedener steuerrechtlicher Vorschriften. Im Gesetzgebungsverfahren hat die BDA im Rahmen einer Stellungnahme insbesondere auf Nachteile durch eine zuvor vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung bei der Berechnung von steuerfeien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit hingewiesen, welche nun erfreulicherweise nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Durch die Änderung hätten diese Zuschläge, insbesondere bei Entgeltumwandlung für ein Jobrad, in größerem Umfang versteuert werden müssen.