84/2025: BNW-Seminare zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Das BNW bietet im Juni bzw. Juli vertiefende Seminare zu den Themen Kurzarbeit, Interessenausgleich und Sozialplan sowie betriebsbedingte Kündigung an.
Das BNW bietet im Juni bzw. Juli vertiefende Seminare zu den Themen Kurzarbeit, Interessenausgleich und Sozialplan sowie betriebsbedingte Kündigung an.
Die Strom- und Gaspreisbremse ist in weiten Teilen bereits längst in Vergessenheit geraten. Doch gibt es zwei wichtige Daten, die Unternehmen, die Hilfen in Anspruch genommen haben, noch auf dem Schirm haben müssen. Hier eine kurze Erinnerung
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat ein kostenloses Tool zum Thema Atemschutz entwickelt. Näheres hierzu erfahren sie in unserem Rundschreiben.
Unternehmen aus Stadt und Landkreis Osnabrück haben vom 03.07. – 13.08.2025 erneut die Möglichkeit, durch Tagespraktika Azubis zu finden.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut zur Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder entschieden. Lesen Sie hier, worauf Arbeitgeber in diesem Zusammenhang achten müssen, um nicht in den Bereich der Betriebsratsbenachteiligung zu geraten.
Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.2018 bei der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung eine gesetzliche Zuschusspflicht für Arbeitgeber. Was ist aber, wenn ein alter, bereits davor abgeschlossener Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung keinen solchen Zuschuss vorsieht? Das Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit.
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex. Die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Der AOK-Bundesverband hat die Zahlen des Krankenstandes der krankengeldberechtigten Mitglieder zum Stichtag 01.02.2025 veröffentlicht. Die einzelnen Werte können Sie unserem Rundschreiben entnehmen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet grundsätzlich die Möglichkeit, dass auch Mitarbeiter in der Probezeit einen Sonderkündigungsschutz erhalten können. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein, wurde nun erstmals durch das Landesarbeitsgericht Hannover definiert.
Möchte der Betriebsrat einen Sachverständigen hinzuziehen, sollte der Arbeitgeber immer die Erforderlichkeit prüfen. Rahmenvereinbarungen mit Anwaltskanzleien sollten daher nicht vereinbart werden.