17/2025: Insolvenzgeldumlage steigt zum 01.01.2025 auf 0,15 %
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat von einer Kürzungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Damit steigt die Insolvenzgeldumlage wieder auf 0,15 %.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat von einer Kürzungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Damit steigt die Insolvenzgeldumlage wieder auf 0,15 %.
Die BDA hat eine hilfreiche Auflistung der im Jahr 2025 in Kraft tretenden Änderungen in den Bereichen Alterssicherung, Gesundheit und Pflege erstellt, die wir Ihnen hier überlassen.
EU-KI-Verordnung: Was müssen Arbeitgeber beim Einsatz von KI beachten?
Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung unterlag in den letzten Jahren einigen Änderungen, sodass die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit einer Aktualisierung bedurften. Informationen hierzu und den Link zu den entsprechenden Weisungen finden Sie hier.
Am 03.04.2025 findet bundesweit der diesjährige Zukunftstag statt, an dem die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen frei von Geschlechter- und Rollenklischees im Mittelpunkt steht. Beteiligen Sie sich gern mit eigenen Angeboten.
Bei Auslandsreisen ändert sich die steuerliche Behandlung von Pauschbeträgen ab 2025. Das BMF hat die geänderten Werte mitgeteilt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Aufteilungsmaßstäbe für das Jahr 2025 für die Aufteilung von einheitlich geleisteten Globalbeiträgen veröffentlicht.
Viele Arbeitgeber stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Um Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, bieten wir eine Sonderreihe unseres Online-Formats „CLICKPUNKT Arbeitsrecht“ an, in der wir die Themen Kurzarbeit, Interessenausgleich und Sozialplan sowie betriebsbedingte Kündigung in den Blick nehmen.
Bei der Auszahlung und Abrechnung von Abfindungen war es bisher die Pflicht des Arbeitgebers, die Fünftelregelung zu beachten. Diese ist seit Jahresbeginn weggefallen, aber was heißt das für den Arbeitgeber?
Turnusmäßig beraten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen über aktuelle Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs. Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Besprechung der Spitzenorganisationen vom 28.11.2024.