55/2025: Versetzung an 500 km entfernten Arbeitsplatz – Entzug von Homeoffice- Erlaubnis unbillig
Das LAG Köln hatte sich vergangenes Jahr mit der Frage des Widerrufs einer Homeoffice-Erlaubnis und der Versetzung an einen 500 km entfernten Standort zu befassen. Aus welchen Gründen es wie entschieden hat, erfahren Sie mit diesem Rundschreiben
