152/2024: Arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit
Das BMAS hat Empfehlungen zur Gestaltung von hybriden Bildschirmarbeitsplätzen herausgegeben. Näheres hierzu lesen Sie in diesem Rundschreiben.
Das BMAS hat Empfehlungen zur Gestaltung von hybriden Bildschirmarbeitsplätzen herausgegeben. Näheres hierzu lesen Sie in diesem Rundschreiben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einer Pressemitteilung das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldezeiträume ab Januar 2025 bekannt gemacht. Einzelheiten hierzu können Sie dem anliegenden Rundschreiben entnehmen
Die Sozialversicherungsträger und der GKV Spitzenverband haben die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung angepasst.
Die gute Nachricht: Die Ausbildungsbereitschaft bei den Betrieben ist ungebrochen hoch. Die schlechte Nachricht: Erneut ist es vielen Betrieben nicht gelungen, alle angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Das sind nur zwei Ergebnisse der Auswertung unserer Ausbildungsumfrage. Weitere Ergebnisse finden Sie zusammengefasst in diesem Rundschreiben.
Die Europäische Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium klimafreundliche Industrievorhaben. Unternehmen können dazu bis zum 30.11. ihre Projektskizzen einreichen.
Wie lange kann sich eine Schwangere auf den besonderen Kündigungsschutz bei Unkenntnis des Arbeitgebers berufen? Der EuGH hat sich zur deutschen Regelung geäußert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat aktuelle Informationen hinsichtlich des Umgangs mit abgelehnten Bescheiden zur Verdienstausfallentschädigung bekannt gegeben. Näheres erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Die Bundesregierung plant eine Reihe von Gesetzesänderungen, um die Beschäftigung von Rentnern zu erleichtern. Die BDA hat die bereits bekannten Planungen umfassend kommentiert.
Bei der Anpassungsberechnung von Betriebsrenten gilt als Maßstab die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Für die Anpassungsstichtage gilt seit Januar 2023 nun 2020 als Basisjahr.