117/2025: Private Nutzung eines Dienstwagens: Bei wirksamem Widerruf keine Nutzungsausfallentschädigung
Das BAG hat entschieden, dass bei einem wirksamen Widerruf der Nutzung eines Dienstwagens kein Nutzungsersatz geschuldet ist. Eine entsprechende vertragliche Widerrufsklausel müsse transparent, klar und verständlich sein, aber weder eine Widerrufsfrist noch eine Nutzungsentschädigung vorsehen. Der konkrete Widerruf unterliege aber der Ausübungskontrolle, bei der die gesetzliche Regelung zur vollständigen Versteuerung des geldwerten Vorteils auch bei nur monatsanteiliger Nutzungsmöglichkeit eine bedeutende Rolle spiele.