152/2025: Kritik in Arbeitgeberbewertungsportalen
Negative Beiträge auf Arbeitgeberbewertungsportalen – Wann muss der Seitenbetreiber die Nutzerdaten herausgeben?
Negative Beiträge auf Arbeitgeberbewertungsportalen – Wann muss der Seitenbetreiber die Nutzerdaten herausgeben?
Wie weit reicht das Recht des Betriebsrates zur Mitbestimmung im Bereich Datenschutz? Mit dieser Frage hat sich das LAG Hessen beschäftigt.
Der AOK-Bundesverband hat die Zahlen des Krankenstandes der krankengeldberechtigten Mitglieder zum Stichtag 01.06.2025 veröffentlicht. Die einzelnen Werte können Sie unserem Rundschreiben entnehmen.
Das LAG Niedersachsen erlaubt umfassende Mitarbeiterbefragungen bei Verdachtsfällen.
Die Ergebnisse einer aktuellen Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zeigen: Der systematische Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat in den vergangenen zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht. In einigen Bereichen besteht aber weiterhin noch Handlungsbedarf. Unser Rundschreiben informiert Sie über die Kernaussagen.
Im Hinblick auf die Besetzung von freien Stellen mit Schwerbehinderten geht das BAG auch für nichtöffentliche Arbeitgeber von einer Verpflichtung zur Erteilung eines Vermittlungsauftrages bei der Bundesagentur für Arbeit aus. Unterbleibt dies, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung nach dem AGG sein. Warum der Arbeitgeber im vorliegenden Fall dennoch keine Entschädigung an den Bewerber zahlen muss, erfahren Sie in diesem Rundschreiben
Die BDA hat auf einen weiteren Arzt hingewiesen, der möglicherweise keine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet ausstellt. Was Sie als Arbeitgeber dazu wissen sollten, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Urteile darüber, wann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Erfolg angezweifelt werden kann, gibt es einige. Macht es aber einen Unterschied, ob das Entgelt deswegen gar nicht erst gezahlt oder später zurückgefordert wird?
Die Arbeitnehmer schwitzen und verlangen „Hitzefrei“? Diese Pflichten hat der Arbeitgeber bei dem Umgang mit der Sommerhitze zu beachten.
„Der Urlaub wurde in Natura gewährt“. Dieser Satz wird täglich in Vergleiche vor dem Arbeitsgericht aufgenommen. Ist dies allerdings zulässig? Nicht immer, entschied aktuell (erneut) das Bundesarbeitsgericht.