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Category: IAV-Rundschreiben

123/2025: Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

123/2025: Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

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Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht für Arbeitnehmerinnen aufgrund des Mutterschutzanpassungsgesetzes ein sich anschließender Mutterschutz. Die entsprechenden Vorlagen zum Nachweis der Fehlgeburt beim Arbeitgeber wurden durch den GKV-Spitzenverband daraufhin angepasst.