130/2025: Kündigung in der Probezeit kann treuwidrig sein
Einem Arbeitnehmer in der Probezeit mündlich zunächst die Weiterbeschäftigung zusagen und dann 3 Wochen später kündigen? So geht es nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung vom 14.1.2025 und stellte fest, dass der Arbeitgeber sich treuwidrig verhalten hat.
