122/2026: Entgelttransparenz
Die Entgelttransparenzrichtlinie wurde nicht rechtzeitig umgesetzt – inwiefern findet die Richtlinie trotzdem Anwendung?
Die Entgelttransparenzrichtlinie wurde nicht rechtzeitig umgesetzt – inwiefern findet die Richtlinie trotzdem Anwendung?
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt des im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Altersvorsorgereformgesetzes.
Wie schnell muss ein Arbeitgeber auf schwere Vorwürfe reagieren, wenn sich der betroffene Arbeitnehmer im Urlaub befindet? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes konkretisiert die Anforderungen an die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB.
Der Anteil der Väter an den Elterngeldbeziehenden stagniert bei rund 26 %. Zugleich nehmen Mütter die Leistung weiterhin deutlich länger in Anspruch als Väter.
Antworten zur Anwendung des Bundestariftreuegesetzes liefert ein von der BDA erstelltes FAQ-Papier.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat sein Frühjahrsgutachten vorgestellt – wir liefern eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Das Gutachten erhöht den Reformdruck auf die Bundesregierung nochmals deutlich, damit sich der Wirtschaftsstandort aus der aktuellen Wachstumsschwäche lösen kann.
In Deutschland arbeitete rund ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest manchmal im Homeoffice. EU-weit lag der Anteil der Menschen, die gelegentlich oder gewöhnlich im Homeoffice arbeiteten, bei gut 23 %. Auf Platz 1 liegen die Niederlande mit 52 %.
Manche Gesetzentwürfe werden planmäßig umgesetzt – so geschehen mit einer gesetzlichen Anhebung der Schwellenwerte zur Bestellung von betrieblichen Sicherheitsbeauftragten.
Viele Unternehmen setzen im Wettbewerb um Auszubildende auf attraktive Benefits. Doch welche Zusatzleistungen kommen bei den Nachwuchskräften wirklich gut an? Eine aktuelle Studie zeigt, welche Angebote zählen und wie sich Ausbildungsanzeigen im Hinblick auf Benefits in den vergangenen Jahren verändert haben.
Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland zeichnet erneut Unternehmen und Schulen aus, die sich in besonderer Weise aktiv für die berufliche Orientierung junger Menschen engagieren. Bewerbungen sind bis zum 26.07.2026 möglich.