62/2025: Fachkräftesicherung: BDA-Broschüre „HR-Tech – Wie KI und Co. die Personalarbeit verändern“
Die neue BDA-Publikation zeigt Chancen der Digitalisierung auf und bietet eine erste Orientierung im Dschungel der neuen Möglichkeiten.
Die neue BDA-Publikation zeigt Chancen der Digitalisierung auf und bietet eine erste Orientierung im Dschungel der neuen Möglichkeiten.
CLICKPUNKT Arbeitsrecht: Was als nächstes auf dem Programm steht, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den Verbraucherpreisindex. Die aktuellen Daten finden Sie in unserem Rundschreiben.
Die EU-Richtlinie NIS-2 regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen. Die Umsetzung in nationales Recht bringt für viele Unternehmen künftig neue gesetzliche Pflichten mit sich. Die DNW hat hierzu ein unterstützendes Angebot erarbeitet, das bis zum 31.03.2025 gültig ist.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übers Internet – Arbeitgeber sollten privatärztliche Bescheinigungen sorgfältig prüfen.
Das LAG Baden-Württemberg hat sich mit einer Änderungskündigung hinsichtlich des Arbeitsortes aufgrund einer Standortschließung befasst. Der Arbeitgeber müsse nicht vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice anbieten.
Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom BMAS aktualisiert worden und diesem Rundschreiben beigefügt.
Das LAG Köln hatte sich vergangenes Jahr mit der Frage des Widerrufs einer Homeoffice-Erlaubnis und der Versetzung an einen 500 km entfernten Standort zu befassen. Aus welchen Gründen es wie entschieden hat, erfahren Sie mit diesem Rundschreiben
Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob auch bei flexibler Festlegung der Pausen die Anforderung des § 4 ArbZG, wonach Pausen „im Voraus feststehen müssen“, gewahrt ist, wenn der Arbeitnehmer jedenfalls zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung Pause hat.
Der Nationale Normenkontrollrat plant, die Regelungen zu Betrieblichen Beauftragten zu überprüfen, da er die Vielzahl der verpflichtenden Beauftragten als erhebliche bürokratische Belastung für Unternehmen ansieht. Helfen Sie mit und beteiligen Sie sich bis zum 27.02.2025 an unserer Abfrage, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren.