IAV-Hauptgeschäftsführerin Jasmin Markhof zur Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutz durch den Bundestag
Osnabrück, 11.05.2023
„Mit der Annahme des vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Kompromisses zum Hinweisgeberschutz durch den Bundestag war zu rechnen. Das künftige Gesetz – auch als Whistleblower-Gesetz bekannt – führt trotz Abmilderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf zu mehr Aufwand, zu mehr Bürokratie für Unternehmen. Zwar sind Unternehmen nun doch nicht verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, die auch anonyme Hinweise ermöglicht. Faktisch werden sie aber dennoch dazu gezwungen, solche Systeme intern aufzubauen, da es im angenommenen Kompromiss heißt: ,Die interne Meldestelle sollte auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten.‘
Zu begrüßen ist, dass es einen Vorrang von internen Meldestellen vor externen Meldestellen gibt. Nicht alles, auf das unternehmensintern hingewiesen wird, muss an die Öffentlichkeit dringen.
Abzulehnen bleiben weiterhin die Regelungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Dazu zählen insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie die Einführung einer Geldbuße für Unternehmen, die kein eigenes internes Meldesystem einrichten.“
Jasmin Markhof, IAV-Hauptgeschäftsführerin